Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der
Hotel
Regenbogenhaus
gGmbH
I.
Vorbemerkungen
Eine
vom
Gast
(einheitliche
Bezeichnung
für
den
Besteller,
Mieter,
Vermittler,
Veranstalter
etc.)
veranlasste
und
von
der
Hotel
Regenbogenhaus
gGmbH
(im
weiteren
Hotel
genannt)
angenommene
Buchung
begründet
zwischen
beiden
ein
Vertragsverhältnis,
den
Hotelaufnahmevertrag.
Dieser
Vertrag
ist
von
beiden
Vertragspartnern
einzuhalten.
II.
Geltungsbereich
1.
Diese
Geschäftsbedingungen
gelten
für
die
mietweise
Überlassung
von
Hotelzimmern
zur
Beherbergung
sowie
für
alle
für
den
Gast
erbrachten
weiteren
Leistungen
und
Lieferungen
des
Hotels.
2.
Die
Unter-
oder
Weitervermietung
der
überlassenen
Zimmer
sowie
deren
Nutzung
zu
anderen
als
Beherbergungszwecken
bedarf
der
vorherigen
schriftlichen
Zustimmung
des
Hotels.
3.
Geschäftsbedingungen
des
Gastes
finden
nur
Anwendung,
wenn
dies
vorher
schriftlich
vereinbart
wurde.
III.
Vertragsabschluss,
-partner,
-haftung,
Verjährung
1.
Der
Vertrag
kommt
durch
die
Buchungsannahme
des
Hotels
an
den
Gast
zustande.
Soweit
möglich
und
gewünscht
wird
das
Hotel
die
Buchung
schriftlich
bestätigen.
2.
Vertragspartner
sind
das
Hotel
und
der
Gast.
Hat
ein
Dritter
für
den
Gast
bestellt,
haftet
er
dem
Hotel
gegenüber
zusammen
mit
dem
Gast
für
alle
Verpflichtungen
aus
dem
Hotelaufnahmevertrag.
Das
Hotel
haftet
für
seine
Verpflichtungen
aus
dem
Vertrag.
Diese
Haftung
ist
beschränkt
auf
Leistungsmängel,
welche
auf
Vorsatz
und
grobe
Fahrlässigkeit
des
Hotels
zurückzuführen
sind.
Die
Verjährungsfrist
beträgt
für
alle
Ansprüche
des
Gastes
6 Monate,
gerechnet
ab
Beendigung
des
Vertrages.
3.
Für
Schäden,
welche
selbstverschuldet
durch
den
Gast
während
seines
Aufenthaltes
im
Hotel
entstanden
sind,
haftet
er
im
vollen
Umfang.
IV.
Leistungen,
Preise,
Zahlungen
1.
Das
Hotel
ist
verpflichtet,
die
vom
Gast
gebuchten
Zimmer
bereitzuhalten
und
die
vereinbarten
Leistungen
zu
erbringen.
2.
Der
Gast
ist
verpflichtet,
die
für
die
Zimmer
und
die
von
ihm
in
Anspruch
genommenen
weiteren
Leistungen
nach
geltenden
bzw.
vereinbarten
Preisen
des
Hotels
zu
zahlen.
Dies
gilt
auch
für
vom
Gast
veranlasste
Leistungen
und
Auslagen
des
Hotels
an
Dritte.
3.
Die
vereinbarten
Preise
schließen
die
jeweilige
gesetzliche
Mehrwertsteuer
ein.
4.
Die
Preise
können
vom
Hotel
geändert
werden,
wenn
der
Gast
nachträglich
eine
Änderung
der
gebuchten
Zimmer,
der
Leistungen
des
Hotels
oder
der
Aufenthaltsdauer
der
Gäste
wünscht.
5.
Die
Bezahlung
kann
bar,
mit
Kreditkarten
(Eurocard,
Visa),
per
electronic
cash
oder
Geldkarte
erfolgen.
Die
Zahlung
auf
Rechnung
muß
vor
Anreise
vom
Hotel
bestätigt
werden.
6.
Rechnungen
des
Hotels
sind
binnen
7
Tagen
ab
Zugang
der
Rechnung
ohne
Abzug
zahlbar.
Das
Hotel
ist
berechtigt,
aufgelaufene
Forderungen
jeder
Zeit
fällig
zu
stellen
und
unverzügliche
Zahlung
zu
verlangen.
Bei
Zahlungsverzug
ist
das
Hotel
berechtigt,
Zinsen
in
Höhe
von
7%
auf
den
fälligen
Betrag
zu
berechnen.
7.
Das
Hotel
ist
berechtigt,
jederzeit
eine
angemessene
Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung
zu
verlangen.
Die
Höhe
und
der
Zahlungstermin
können
im
Vertrag
schriftlich
vereinbart
werden.
8.
Beim
Abhandenkommen
des
Zimmerschlüssels
ist
der
Gast
verpflichet,
eine
Gebühr
von
50,-
€
zur
Wiederherstellung
der
Sicherheit
des
Hotels
zu
zahlen.
Der
Gast
ist
bei
einer
Beschädigung
des
Zimmerschlosses
zur
Zahlung
einer
Gebühr
von
35,-
€
und
bei
einer
Beschädigung
des
Zimmerschlüssels
zur
Zahlung
einer
Gebühr
von
6,-
€
verpflichtet.
9.
Beim
Benutzen
der
Tiefgarage
(TG)
gelten
die
Bestimmungen
der
TG-Stellplatzordnung.
Bei
Beschädigung
oder
Abhandenkommen
der
TG-Fernbedienung
ist
der
Gast
zur
Zahlung
einer
Gebühr
in
Höhe
von
75,-
€
verpflichtet.
V.
Rücktritt
des
Gastes
(Abbestellung/Stornierung)
1.
Tritt
der
Gast
ganz
oder
teilweise
vom
Vertrag
zurück,
kann
das
Hotel
folgende
Stornierungsgebühren
in
Rechnung
stellen:
bis
7
Personen
ab
20
Tage
vor
Anreise
10%
des
Vertragspreises
ab
15
Tage
vor
Anreise
20%
des
Vertragspreises
ab
5
Tage
vor
Anreise
40%
des
Vertragspreises
ab
8
Personen
ab
20
Tage
vor
Anreise
20%
des
Vertragspreises
ab
15
Tage
vor
Anreise
30%
des
Vertragspreises
ab
5
Tage
vor
Anreise
50%
des
Vertragspreises
2.
Bei
vom
Gast
nicht
in
Anspruch
genommenen
Zimmern
hat
das
Hotel
die
Einnahmen
aus
anderweitiger
Vermietung
der
Zimmer
anzurechnen.
3.
Sofern
zwischen
dem
Hotel
und
dem
Gast
ein
Termin
zum
Rücktritt
vom
Vertrag
schriftlich
oder
mündlich
vereinbart
wurde,
kann
der
Gast
bis
dahin
vom
Vertrag
zurücktreten,
ohne
Zahlungs-
oder
Schadensersatzansprüche
des
Hotels
auszulösen.
Das
Rücktrittsrecht
des
Gastes
erlischt,
wenn
er
nicht
bis
zum
vereinbarten
Termin
sein
Recht
zum
Rücktritt
schriftlich
oder
mündlich
gegenüber
dem
Hotel
ausübt.
VI.
Rücktritt
des
Hotels
1.
Das
Hotel
ist
berechtigt,
in
der
Zeit
bis
zu
einem
vereinbarten
Rücktrittstermin
gem.V.3.
seinerseits
vom
Vertrag
zurückzutreten,
sofern
Anfragen
anderer
Gäste
nach
den
dem
Vertrag
zugrunde
liegenden
Leistungen
vorliegen
und
der
Gast
auf
Rückfrage
des
Hotels
in
den
Rücktritt
einwilligt.
2.
Wird
eine
vereinbarte
Vorauszahlung
auch
nach
dem
Verstreichen
einer
vom
Hotel
gesetzten
Nachfrist
mit
Ablehnungsandrohung
nicht
geleistet,
so
ist
das
Hotel
ebenfalls
zum
Rücktritt
berechtigt.
3.
Ferner
ist
das
Hotel
berechtigt,
aus
sachlich
gerechtfertigtem
Grund
sofort
vom
Vertrag
zurückzutreten,
falls
–
höhere
Gewalt
oder
andere
vom
Hotel
nicht
zu
vertretende
Umstände
die
Erfüllung
des
Vertrages
unmöglich
machen,
–
Zimmer
unter
irreführender
oder
falscher
Angabe
wesentlicher
Tatsachen
gebucht
werden,
–
das
Hotel
begründeten
Anlass
zu
der
Annahme
hat,
dass
die
Inanspruchnahme
der
Hotelleistungen
vorwiegend
nicht
bezahlt
werden
bzw.
den
reibungslosen
Geschäftsbetrieb,
die
Sicherheit
oder
das
Ansehen
des
Hotels
in
der
Öffentlichkeit
gefährden
kann,
–
ein
Verstoß
gegen
III.2.vorliegt.
4.
Das
Hotel
hat
den
Gast
von
der
Ausübung
des
Rücktrittsrechts
unverzüglich
in
Kenntnis
zu
setzen.
5.
Es
entsteht
kein
Schadensersatz
gegen
das
Hotel,
außer
bei
vorsätzlichem
oder
grob
fahrlässigem
Verhalten
des
Hotels.
VII.
Zimmerbereitstellung,
-übergabe
und
–rückgabe
1.
Der
Gast
erwirbt
keinen
Anspruch
auf
die
Bereitstellung
bestimmter
Zimmer.
Sollte
dennoch
solche
dem
Gast
schriftlich
oder
mündlich
zugesagt
werden
aber
nicht
verfügbar
sein,
ist
das
Hotel
verpflichtet,
für
einen
gleichwertigen
Ersatz
zu
sorgen.
2.
Gebuchte
Zimmer
stehen
dem
Gast
ab
14.00
Uhr
des
vereinbarten
Anreisetages
zur
Verfügung.
Der
Gast
hat
keinen
Anspruch
auf
frühere
Bereitstellung.
3.
Am
vereinbarten
Abreisetag
sind
die
Zimmer
dem
Hotel
spätestens
09.30
Uhr
zur
Verfügung
zu
stellen.
Hat
der
Gast
nicht
mindestens
einen
Tag
vor
Abreise
das
Hotel
über
die
zusätzliche
Nutzung
des
Zimmers
informiert
und
das
Hotel
keine
Zustimmung
erteilt,
so
kann
das
Hotel
bis
14.00
Uhr
50%
des
Logispreises
in
Rechnung
stellen,
ab
14.00
Uhr
den
vollen
Logispreis.
VIII.
Haftung
des
Hotels
1.
Das
Hotel
haftet
für
die
Sorgfalt
eines
ordentlichen
Kaufmanns,
jedoch
beschränkt
auf
Leistungsmängel,
Schäden,
Folgeschäden
oder
Störungen,
die
auf
Vorsatz
oder
grobe
Fahrlässigkeit
des
Hotels
zurückzuführen
sind.
Sollten
Störungen
oder
Mängel
an
den
Leistungen
des
Hotels
auftreten,
wird
das
Hotel
auf
unverzügliche
Rüge
des
Gastes
bemüht
sein,
für
Abhilfe
zu
sorgen.
Der
Gast
ist
verpflichtet,
das
ihm
Zumutbare
beizutragen,
um
die
Störung
zu
beheben
und
einen
möglichen
Schaden
gering
zu
halten.
2.
Für
eingebrachte
Sachen
des
Gastes
haftet
das
Hotel
innerhalb
der
Verwahrungsrisiken
aus
Beschädigung,
Vernichtung
oder
Abhandenkommen.
Ausgenommen
sind
Tiere.
3.
Soweit
dem
Gast
ein
Hotelparkplatz
auch
gegen
Entgelt
zur
Verfügung
gestellt
wird,
kommt
dadurch
kein
Verwahrungsvertrag
zustande.
Bei
Abhandenkommen
oder
Beschädigungen
auf
dem
Hotelgrundstück
abgestellter
oder
rangierter
Fahrzeuge
und
deren
Inhalte
haftet
das
Hotel
nicht,
außer
bei
Vorsatz
und
grober
Fahrlässigkeit.
Das
gilt
auch
für
Erfüllungsgehilfen
des
Hotels.
4.
Weckaufträge
werden
vom
Hotel
mit
größter
Sorgfalt
ausgeführt.
Schadensersatzansprüche
wegen
fehlerhafter
Erfüllung
sind
ausgeschlossen.
5.
Nachrichten,
Post
und
Warensendungen
für
die
Gäste
werden
mit
Sorgfalt
behandelt.
Das
Hotel
übernimmt
die
Zustellung,
Aufbewahrung
und
-auf
Wunsch-
gegen
Entgelt
die
Nachsendung
derselben.
Eine
Haftung
des
Hotels
für
Verzögerungen,
Beschädigungen
oder
Verlust
wird
ausgeschlossen.
IX.
Schlussbestimmung
1.
Änderungen
oder
Ergänzungen
des
Vertrages
oder
dieser
Geschäftsbedingungen
für
die
Hotelaufnahme
müssen
schriftlich
erfolgen.
Einseitige
Änderungen
oder
Ergänzungen
durch
den
Gast
sind
unwirksam.
2.
Erfüllungs-
und
Zahlungsort
ist
der
Sitz
des
Hotels.
3.
Gerichtsstand
ist
Freiberg.
4.
Es
gilt
deutsches
Recht.
5.
Sollten
einzelne
Bestimmungen
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
für
die
Hotelaufnahme
unwirksam
oder
nichtig
sein
oder
werden,
so
wird
dadurch
die
Wirksamkeit
der
übrigen
Bestimmungen
nicht
berührt.
Im
Übrigen
gelten
die
gesetzlichen
Vorschriften.
Hotel
Regenbogenhaus
gGmbH
Dr.
Johannes
Kretzer
Geschäftsführer |