unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotel Regenbogenhaus gGmbH

I. Vorbemerkungen  

Eine vom Gast 
(einheitliche Bezeichnung für den Besteller, Mieter, Vermittler, Veranstalter etc.) veranlasste und von der Hotel Regenbogenhaus gGmbH
(im weiteren Hotel genannt)
angenommene Buchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag. Dieser Vertrag ist von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

II. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

III. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Buchungsannahme des Hotels an den Gast zustande. Soweit möglich und gewünscht wird das Hotel die Buchung schriftlich bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, welche auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages.

3. Für Schäden, welche selbstverschuldet durch den Gast während seines Aufenthaltes im Hotel entstanden sind, haftet er im vollen Umfang.

IV. Leistungen, Preise, Zahlungen

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmer und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen nach geltenden bzw. vereinbarten Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich eine Änderung der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht.

5. Die Bezahlung kann bar, mit Kreditkarten (Eurocard, Visa), per electronic cash oder Geldkarte erfolgen. Die Zahlung auf Rechnung muß vor Anreise vom Hotel bestätigt werden.

6. Rechnungen des Hotels sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jeder Zeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 7% auf den fälligen Betrag zu berechnen.

7. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe und der Zahlungstermin können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

8. Beim Abhandenkommen des Zimmerschlüssels ist der Gast verpflichet, eine Gebühr von 50,- € zur Wiederherstellung der Sicherheit des Hotels zu zahlen. Der Gast ist bei einer Beschädigung des Zimmerschlosses zur Zahlung einer Gebühr von 35,- € und bei einer Beschädigung des Zimmerschlüssels zur Zahlung einer Gebühr von 6,- € verpflichtet.

9. Beim Benutzen der Tiefgarage (TG) gelten die Bestimmungen der TG-Stellplatzordnung.

Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der TG-Fernbedienung ist der Gast zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von 75,- € verpflichtet.

 

V. Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)

1. Tritt der Gast ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, kann das Hotel folgende Stornierungsgebühren in Rechnung stellen:

bis 7 Personen 
ab 20 Tage vor Anreise 10% des Vertragspreises
ab 15 Tage vor Anreise 20% des Vertragspreises
ab 5 Tage vor Anreise 40% des Vertragspreises

ab 8 Personen
ab 20 Tage vor Anreise 20% des Vertragspreises
ab 15 Tage vor Anreise 30% des Vertragspreises 
ab 5 Tage vor Anreise 50% des Vertragspreises

2. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer anzurechnen.

3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder mündlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich oder mündlich gegenüber dem Hotel ausübt.

VI. Rücktritt des Hotels

1. Das Hotel ist berechtigt, in der Zeit bis zu einem vereinbarten Rücktrittstermin gem.V.3. seinerseits vom Vertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Gäste nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels in den Rücktritt einwilligt.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach dem Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund sofort vom Vertrag zurückzutreten, falls

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden,

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen vorwiegend nicht bezahlt werden bzw. den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,

– ein Verstoß gegen III.2.vorliegt.

4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Es entsteht kein Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollte dennoch solche dem Gast schriftlich oder mündlich zugesagt werden aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 09.30 Uhr zur Verfügung zu stellen. Hat der Gast nicht mindestens einen Tag vor Abreise das Hotel über die zusätzliche Nutzung des Zimmers informiert und das Hotel keine Zustimmung erteilt, so kann das Hotel bis 14.00 Uhr 50% des Logispreises in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr den vollen Logispreis.

VIII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Hotel innerhalb der Verwahrungsrisiken aus Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen. Ausgenommen sind Tiere.

3. Soweit dem Gast ein Hotelparkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.

5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung des Hotels für Verzögerungen, Beschädigungen oder Verlust wird ausgeschlossen.

IX. Schlussbestimmung

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Gerichtsstand ist Freiberg.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hotel Regenbogenhaus gGmbH

Dr. Johannes Kretzer
Geschäftsführer