| Allgemeine
            Geschäftsbedingungen
            der
            Hotel
            Regenbogenhaus
            gGmbH I.
            Vorbemerkungen   
              Eine
              vom
              Gast (einheitliche
              Bezeichnung
              für
              den
              Besteller,
              Mieter,
              Vermittler,
              Veranstalter
              etc.)
              veranlasste
              und
              von
              der
              Hotel
              Regenbogenhaus
              gGmbH
 (im
              weiteren
              Hotel
              genannt)
 angenommene
              Buchung
              begründet
              zwischen
              beiden
              ein
              Vertragsverhältnis,
              den
              Hotelaufnahmevertrag.
              Dieser
              Vertrag
              ist
              von
              beiden
              Vertragspartnern
              einzuhalten.
 II.
            Geltungsbereich 
              
                1.
                Diese
                Geschäftsbedingungen
                gelten
                für
                die
                mietweise
                Überlassung
                von
                Hotelzimmern
                zur
                Beherbergung
                sowie
                für
                alle
                für
                den
                Gast
                erbrachten
                weiteren
                Leistungen
                und
                Lieferungen
                des
                Hotels. 2.
                Die
                Unter-
                oder
                Weitervermietung
                der
                überlassenen
                Zimmer
                sowie
                deren
                Nutzung
                zu
                anderen
                als
                Beherbergungszwecken
                bedarf
                der
                vorherigen
                schriftlichen
                Zustimmung
                des
                Hotels. 3.
                Geschäftsbedingungen
                des
                Gastes
                finden
                nur
                Anwendung,
                wenn
                dies
                vorher
                schriftlich
                vereinbart
                wurde. III.
            Vertragsabschluss,
            -partner,
            -haftung,
            Verjährung 
              
                1.
                Der
                Vertrag
                kommt
                durch
                die
                Buchungsannahme
                des
                Hotels
                an
                den
                Gast
                zustande.
                Soweit
                möglich
                und
                gewünscht
                wird
                das
                Hotel
                die
                Buchung
                schriftlich
                bestätigen. 2.
                Vertragspartner
                sind
                das
                Hotel
                und
                der
                Gast.
                Hat
                ein
                Dritter
                für
                den
                Gast
                bestellt,
                haftet
                er
                dem
                Hotel
                gegenüber
                zusammen
                mit
                dem
                Gast
                für
                alle
                Verpflichtungen
                aus
                dem
                Hotelaufnahmevertrag.
                Das
                Hotel
                haftet
                für
                seine
                Verpflichtungen
                aus
                dem
                Vertrag.
                Diese
                Haftung
                ist
                beschränkt
                auf
                Leistungsmängel,
                welche
                auf
                Vorsatz
                und
                grobe
                Fahrlässigkeit
                des
                Hotels
                zurückzuführen
                sind.
                Die
                Verjährungsfrist
                beträgt
                für
                alle
                Ansprüche
                des
                Gastes
                6 Monate,
                gerechnet
                ab
                Beendigung
                des
                Vertrages. 3.
                Für
                Schäden,
                welche
                selbstverschuldet
                durch
                den
                Gast
                während
                seines
                Aufenthaltes
                im
                Hotel
                entstanden
                sind,
                haftet
                er
                im
                vollen
                Umfang. IV.
            Leistungen,
            Preise,
            Zahlungen 
              
                1.
                Das
                Hotel
                ist
                verpflichtet,
                die
                vom
                Gast
                gebuchten
                Zimmer
                bereitzuhalten
                und
                die
                vereinbarten
                Leistungen
                zu
                erbringen. 2.
                Der
                Gast
                ist
                verpflichtet,
                die
                für
                die
                Zimmer
                und
                die
                von
                ihm
                in
                Anspruch
                genommenen
                weiteren
                Leistungen
                nach
                geltenden
                bzw.
                vereinbarten
                Preisen
                des
                Hotels
                zu
                zahlen.
                Dies
                gilt
                auch
                für
                vom
                Gast
                veranlasste
                Leistungen
                und
                Auslagen
                des
                Hotels
                an
                Dritte. 3.
                Die
                vereinbarten
                Preise
                schließen
                die
                jeweilige
                gesetzliche
                Mehrwertsteuer
                ein. 4.
                Die
                Preise
                können
                vom
                Hotel
                geändert
                werden,
                wenn
                der
                Gast
                nachträglich
                eine
                Änderung
                der
                gebuchten
                Zimmer,
                der
                Leistungen
                des
                Hotels
                oder
                der
                Aufenthaltsdauer
                der
                Gäste
                wünscht. 5.
                Die
                Bezahlung
                kann
                bar,
                mit
                Kreditkarten
                (Eurocard,
                Visa),
                per
                electronic
                cash
                oder
                Geldkarte
                erfolgen.
                Die
                Zahlung
                auf
                Rechnung
                muß
                vor
                Anreise
                vom
                Hotel
                bestätigt
                werden. 6.
                Rechnungen
                des
                Hotels
                sind
                binnen
                7
                Tagen
                ab
                Zugang
                der
                Rechnung
                ohne
                Abzug
                zahlbar.
                Das
                Hotel
                ist
                berechtigt,
                aufgelaufene
                Forderungen
                jeder
                Zeit
                fällig
                zu
                stellen
                und
                unverzügliche
                Zahlung
                zu
                verlangen.
                Bei
                Zahlungsverzug
                ist
                das
                Hotel
                berechtigt,
                Zinsen
                in
                Höhe
                von
                7%
                auf
                den
                fälligen
                Betrag
                zu
                berechnen. 7.
                Das
                Hotel
                ist
                berechtigt,
                jederzeit
                eine
                angemessene
                Vorauszahlung
                oder
                Sicherheitsleistung
                zu
                verlangen.
                Die
                Höhe
                und
                der
                Zahlungstermin
                können
                im
                Vertrag
                schriftlich
                vereinbart
                werden. 8.
                Beim
                Abhandenkommen
                des
                Zimmerschlüssels
                ist
                der
                Gast
                verpflichet,
                eine
                Gebühr
                von
                50,-
                €
                zur
                Wiederherstellung
                der
                Sicherheit
                des
                Hotels
                zu
                zahlen.
                Der
                Gast
                ist
                bei
                einer
                Beschädigung
                des
                Zimmerschlosses
                zur
                Zahlung
                einer
                Gebühr
                von
                35,-
                €
                und
                bei
                einer
                Beschädigung
                des
                Zimmerschlüssels
                zur
                Zahlung
                einer
                Gebühr
                von
                6,-
                €
                verpflichtet. 9.
                Beim
                Benutzen
                der
                Tiefgarage
                (TG)
                gelten
                die
                Bestimmungen
                der
                TG-Stellplatzordnung. Bei
              Beschädigung
              oder
              Abhandenkommen
              der
              TG-Fernbedienung
              ist
              der
              Gast
              zur
              Zahlung
              einer
              Gebühr
              in
              Höhe
              von
              75,-
              €
              verpflichtet.   V.
            Rücktritt
            des
            Gastes
            (Abbestellung/Stornierung) 
              
                1.
                Tritt
                der
                Gast
                ganz
                oder
                teilweise
                vom
                Vertrag
                zurück,
                kann
                das
                Hotel
                folgende
                Stornierungsgebühren
                in
                Rechnung
                stellen:
 bis
                7
                Personen
 ab
                20
                Tage
                vor
                Anreise
                10%
                des
                Vertragspreises
 ab
                15
                Tage
                vor
                Anreise
                20%
                des
                Vertragspreises
 ab
                5
                Tage
                vor
                Anreise
                40%
                des
                Vertragspreises
 ab
                8
                Personenab
                20
                Tage
                vor
                Anreise
                20%
                des
                Vertragspreises
 ab
                15
                Tage
                vor
                Anreise
                30%
                des
                Vertragspreises
 ab
                5
                Tage
                vor
                Anreise
                50%
                des
                Vertragspreises
 2.
                Bei
                vom
                Gast
                nicht
                in
                Anspruch
                genommenen
                Zimmern
                hat
                das
                Hotel
                die
                Einnahmen
                aus
                anderweitiger
                Vermietung
                der
                Zimmer
                anzurechnen. 3.
                Sofern
                zwischen
                dem
                Hotel
                und
                dem
                Gast
                ein
                Termin
                zum
                Rücktritt
                vom
                Vertrag
                schriftlich
                oder
                mündlich
                vereinbart
                wurde,
                kann
                der
                Gast
                bis
                dahin
                vom
                Vertrag
                zurücktreten,
                ohne
                Zahlungs-
                oder
                Schadensersatzansprüche
                des
                Hotels
                auszulösen.
                Das
                Rücktrittsrecht
                des
                Gastes
                erlischt,
                wenn
                er
                nicht
                bis
                zum
                vereinbarten
                Termin
                sein
                Recht
                zum
                Rücktritt
                schriftlich
                oder
                mündlich
                gegenüber
                dem
                Hotel
                ausübt. VI.
            Rücktritt
            des
            Hotels 
              
                1.
                Das
                Hotel
                ist
                berechtigt,
                in
                der
                Zeit
                bis
                zu
                einem
                vereinbarten
                Rücktrittstermin
                gem.V.3.
                seinerseits
                vom
                Vertrag
                zurückzutreten,
                sofern
                Anfragen
                anderer
                Gäste
                nach
                den
                dem
                Vertrag
                zugrunde
                liegenden
                Leistungen
                vorliegen
                und
                der
                Gast
                auf
                Rückfrage
                des
                Hotels
                in
                den
                Rücktritt
                einwilligt. 2.
                Wird
                eine
                vereinbarte
                Vorauszahlung
                auch
                nach
                dem
                Verstreichen
                einer
                vom
                Hotel
                gesetzten
                Nachfrist
                mit
                Ablehnungsandrohung
                nicht
                geleistet,
                so
                ist
                das
                Hotel
                ebenfalls
                zum
                Rücktritt
                berechtigt. 3.
                Ferner
                ist
                das
                Hotel
                berechtigt,
                aus
                sachlich
                gerechtfertigtem
                Grund
                sofort
                vom
                Vertrag
                zurückzutreten,
                falls
 -
                höhere
                Gewalt
                oder
                andere
                vom
                Hotel
                nicht
                zu
                vertretende
                Umstände
                die
                Erfüllung
                des
                Vertrages
                unmöglich
                machen,
 -
                Zimmer
                unter
                irreführender
                oder
                falscher
                Angabe
                wesentlicher
                Tatsachen
                gebucht
                werden, -
                das
                Hotel
                begründeten
                Anlass
                zu
                der
                Annahme
                hat,
                dass
                die
                Inanspruchnahme
                der
                Hotelleistungen
                vorwiegend
                nicht
                bezahlt
                werden
                bzw.
                den
                reibungslosen
                Geschäftsbetrieb,
                die
                Sicherheit
                oder
                das
                Ansehen
                des
                Hotels
                in
                der
                Öffentlichkeit
                gefährden
                kann, -
                ein
                Verstoß
                gegen
                III.2.vorliegt. 
              
                4.
                Das
                Hotel
                hat
                den
                Gast
                von
                der
                Ausübung
                des
                Rücktrittsrechts
                unverzüglich
                in
                Kenntnis
                zu
                setzen. 5.
                Es
                entsteht
                kein
                Schadensersatz
                gegen
                das
                Hotel,
                außer
                bei
                vorsätzlichem
                oder
                grob
                fahrlässigem
                Verhalten
                des
                Hotels. VII.
            Zimmerbereitstellung,
            -übergabe
            und
            –rückgabe 
              
                1.
                Der
                Gast
                erwirbt
                keinen
                Anspruch
                auf
                die
                Bereitstellung
                bestimmter
                Zimmer.
                Sollte
                dennoch
                solche
                dem
                Gast
                schriftlich
                oder
                mündlich
                zugesagt
                werden
                aber
                nicht
                verfügbar
                sein,
                ist
                das
                Hotel
                verpflichtet,
                für
                einen
                gleichwertigen
                Ersatz
                zu
                sorgen. 2.
                Gebuchte
                Zimmer
                stehen
                dem
                Gast
                ab
                14.00
                Uhr
                des
                vereinbarten
                Anreisetages
                zur
                Verfügung.
                Der
                Gast
                hat
                keinen
                Anspruch
                auf
                frühere
                Bereitstellung. 3.
                Am
                vereinbarten
                Abreisetag
                sind
                die
                Zimmer
                dem
                Hotel
                spätestens
                09.30
                Uhr
                zur
                Verfügung
                zu
                stellen.
                Hat
                der
                Gast
                nicht
                mindestens
                einen
                Tag
                vor
                Abreise
                das
                Hotel
                über
                die
                zusätzliche
                Nutzung
                des
                Zimmers
                informiert
                und
                das
                Hotel
                keine
                Zustimmung
                erteilt,
                so
                kann
                das
                Hotel
                bis
                14.00
                Uhr
                50%
                des
                Logispreises
                in
                Rechnung
                stellen,
                ab
                14.00
                Uhr
                den
                vollen
                Logispreis. VIII.
              Haftung
              des
              Hotels 
                1.
                Das
                Hotel
                haftet
                für
                die
                Sorgfalt
                eines
                ordentlichen
                Kaufmanns,
                jedoch
                beschränkt
                auf
                Leistungsmängel,
                Schäden,
                Folgeschäden
                oder
                Störungen,
                die
                auf
                Vorsatz
                oder
                grobe
                Fahrlässigkeit
                des
                Hotels
                zurückzuführen
                sind.
                Sollten
                Störungen
                oder
                Mängel
                an
                den
                Leistungen
                des
                Hotels
                auftreten,
                wird
                das
                Hotel
                auf
                unverzügliche
                Rüge
                des
                Gastes
                bemüht
                sein,
                für
                Abhilfe
                zu
                sorgen.
                Der
                Gast
                ist
                verpflichtet,
                das
                ihm
                Zumutbare
                beizutragen,
                um
                die
                Störung
                zu
                beheben
                und
                einen
                möglichen
                Schaden
                gering
                zu
                halten. 2.
                Für
                eingebrachte
                Sachen
                des
                Gastes
                haftet
                das
                Hotel
                innerhalb
                der
                Verwahrungsrisiken
                aus
                Beschädigung,
                Vernichtung
                oder
                Abhandenkommen.
                Ausgenommen
                sind
                Tiere. 3.
                Soweit
                dem
                Gast
                ein
                Hotelparkplatz
                auch
                gegen
                Entgelt
                zur
                Verfügung
                gestellt
                wird,
                kommt
                dadurch
                kein
                Verwahrungsvertrag
                zustande.
                Bei
                Abhandenkommen
                oder
                Beschädigungen
                auf
                dem
                Hotelgrundstück
                abgestellter
                oder
                rangierter
                Fahrzeuge
                und
                deren
                Inhalte
                haftet
                das
                Hotel
                nicht,
                außer
                bei
                Vorsatz
                und
                grober
                Fahrlässigkeit.
                Das
                gilt
                auch
                für
                Erfüllungsgehilfen
                des
                Hotels. 4.
                Weckaufträge
                werden
                vom
                Hotel
                mit
                größter
                Sorgfalt
                ausgeführt.
                Schadensersatzansprüche
                wegen
                fehlerhafter
                Erfüllung
                sind
                ausgeschlossen. 5.
                Nachrichten,
                Post
                und
                Warensendungen
                für
                die
                Gäste
                werden
                mit
                Sorgfalt
                behandelt.
                Das
                Hotel
                übernimmt
                die
                Zustellung,
                Aufbewahrung
                und
                -auf
                Wunsch-
                gegen
                Entgelt
                die
                Nachsendung
                derselben.
                Eine
                Haftung
                des
                Hotels
                für
                Verzögerungen,
                Beschädigungen
                oder
                Verlust
                wird
                ausgeschlossen. IX.
            Schlussbestimmung 
              
                1.
                Änderungen
                oder
                Ergänzungen
                des
                Vertrages
                oder
                dieser
                Geschäftsbedingungen
                für
                die
                Hotelaufnahme
                müssen
                schriftlich
                erfolgen.
                Einseitige
                Änderungen
                oder
                Ergänzungen
                durch
                den
                Gast
                sind
                unwirksam. 2.
                Erfüllungs-
                und
                Zahlungsort
                ist
                der
                Sitz
                des
                Hotels. 3.
                Gerichtsstand
                ist
                Freiberg. 4.
                Es
                gilt
                deutsches
                Recht. 5.
                Sollten
                einzelne
                Bestimmungen
                dieser
                Allgemeinen
                Geschäftsbedingungen
                für
                die
                Hotelaufnahme
                unwirksam
                oder
                nichtig
                sein
                oder
                werden,
                so
                wird
                dadurch
                die
                Wirksamkeit
                der
                übrigen
                Bestimmungen
                nicht
                berührt.
                Im
                Übrigen
                gelten
                die
                gesetzlichen
                Vorschriften. Hotel
            Regenbogenhaus
            gGmbH Dr.
            Johannes
            KretzerGeschäftsführer
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